KfW: BEG-Förderung wird stark eingeschränkt!
Um aufgrund der wirtschaftlichen Lage - was auch immer das bedeuten soll- Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote weiterhin aufrecht zu erhalten, hat die KfW umfangreiche Anpassungen der BEG-Förderprogramme (Programme 261 & 262) mit Wirkung zum Donnerstag (28.07.2022) veröffentlicht.
Bei BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW eingereicht werden, werden die aktuell geltenden Programmbestimmungen angewendet.
Von den Anpassungen sind die Programme 261 sowie 262 wie folgt betroffen:
Programm 262 "Einzelmaßnahmen"
- Die KfW-Kreditförderung 262 wird zum 28.07.2022 eingestellt
- Die Beantragung des reinen Zuschusses ist weiterhin über das BAFA möglich
Programm 261 "Neubauförderung"
- Neuer Förderhöchstbetrag für das Effizienzhaus 40 NH 120.000 EUR pro Wohneinheit (alt: 150.000 EUR)
- Neuer Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 40 NH 5% (alt: 12,5%)
Programm 261 "Vollsanierung zum Effizienzhaus"
- Die Tilgungszuschüsse werden abgesenkt und die Effizienzhausstufen beschränkt, im Gegenzug wird eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt
Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss
- EG 40 NH: 25% (alt 50%)
- EG 40 EE: 25% (alt 50%)
- EG 40: 20% (alt 45%)
- EG 55 NH : 20% (alt 45%)
- EG 55 EE: 20% (alt 45%)
- EG 55: 15% (alt 40%)
- EG 70 NH: 15% (alt 40%)
- EG 70 EE: 15% (alt 40%)
- EG 70: 10% (alt 35%)
- EG 100 NH: entfällt ersatzlos (alt 32,5%)
- EG 100 EE: entfällt ersatzlos (alt 32,5%)
- EG 100: entfällt ersatzlos (alt 27,5%)
- EG Denkmal NH: 10% (alt 30%)
- EG Denkmal EE: 10% (alt 30%)
- EG Denkmal: 5% (alt 25%)
Im Rahmen von Sanierungsvorhaben werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger)
sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht mehr förderfähig.